Kooperationsverträge
Kooperationsverträge für akademische Einrichtungen
Wer regelmäßig wissenschaftliche Poster drucken lässt, zahlt bei uns nicht jedes Mal den Listenpreis. Ein Kooperationsvertrag ersetzt die Einzelabrechnung durch ein festes monatliches Entgelt und dauerhaft reduzierte Preise auf den Posterdruck.
So funktioniert es
- Fixum. Ihre Einrichtung zahlt einen festen Betrag pro Monat – unabhängig davon, wie viele Poster in diesem Monat tatsächlich gedruckt werden.
- Rabatt. Im Gegenzug gelten für alle Posterdruckartikel dauerhaft reduzierte Preise.
- Abrechnung. Die Aufträge Ihrer Arbeitsgruppen laufen weiter wie gewohnt über den Shop.
Höhe des Fixums und Rabattsätze werden individuell vereinbart. Sie hängen davon ab, wie viel Ihre Einrichtung drucken lässt, welche Verfahren und Materialien überwiegen und über welche Laufzeit der Vertrag geschlossen wird – diese Werte unterscheiden sich von Einrichtung zu Einrichtung deutlich. Deshalb nennen wir hier keine Pauschalen, sondern rechnen Ihnen die Ersparnis im Angebot an Ihrem tatsächlichen Bedarf vor.
Worauf der Rabatt gilt – und worauf nicht
| rabattiert | nicht rabattiert |
|---|---|
| Posterdruck im Tintenstrahlverfahren | Versandartikel (Paketdienst, Kurier, Taxi) |
| Posterdruck im Latexverfahren | Datenkonvertierung |
| Posterdruck im Laserverfahren | Veredlung, etwa Laminierung |
| Verpackungen, etwa Transportrollen |
Der Rabatt betrifft ausschließlich den Druck selbst. Versand und Zusatzleistungen werden zum Listenpreis abgerechnet. Bei Veredlung und Verpackungen ist der Materialkostenanteil so hoch, dass sich ein Rabatt nicht darstellen lässt – hier entstünde kein Spielraum, sondern ein Verlust.
Arbeitsgruppen und Budgets
Größere Einrichtungen bestellen selten aus einer Hand. Für jede Arbeitsgruppe und jede Abteilung richten wir deshalb eigene Zugänge ein.
- Eigene Zugänge. Jede Arbeitsgruppe bestellt unter ihrem eigenen Zugang. Die Aufträge bleiben getrennt und sind jederzeit der bestellenden Stelle zuzuordnen.
- Jahresbudget je Zugang. Jedem Zugang wird ein eigenes Jahresbudget zugeordnet. Wir schlagen die Höhe vor; wirksam wird sie erst, wenn Sie sie bestätigt haben. Die Bestellungen dieses Zugangs werden dagegen abgerechnet, sodass Ihre Verwaltung den Stand jederzeit kennt.
- Kein Bestellstopp. Ist ein Jahresbudget aufgebraucht, sperren wir nichts. Die Arbeitsgruppe wird darauf hingewiesen, und Ihre Verwaltung erhält automatisch eine Nachricht – so entscheidet sie selbst, ob aufgestockt oder gebremst wird. Kein Poster bleibt wegen einer Budgetgrenze ungedruckt.
- Eine Rechnung. Die Abrechnung läuft gebündelt über Ihre Einrichtung – die einzelnen Arbeitsgruppen brauchen kein eigenes Zahlungsmittel.
Für wen sich das rechnet
Ein Kooperationsvertrag lohnt sich ab einem regelmäßigen, planbaren Bedarf – typischerweise dann, wenn mehrere Arbeitsgruppen einer Einrichtung über das Jahr verteilt Poster drucken lassen. Die genaue Schwelle hängt davon ab, welche Verfahren und Materialien überwiegend genutzt werden; wir weisen sie im Angebot aus.
So kommen Sie zum Vertrag
- Sie fordern über das Formular unten ein Angebot an.
- Wir melden uns und klären den erwarteten Bedarf.
- Sie erhalten ein Angebot mit Fixum, Rabattsätzen und Laufzeit.
Laufzeit und Kündigungsfrist legen wir gemeinsam mit Ihnen fest. Auch sie sind Teil des Angebots und keine Vorgabe von uns.
Angebot anfordern
Je genauer Ihre Angaben, desto belastbarer das Angebot. Alle Felder außer den drei Pflichtfeldern sind freiwillig.